Spiel- und Platzordnung

  1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag und den Mindestumsatz in der Gastronomie bezahlt haben. Als Nachweis dafür dient der Mitgliedsausweis, der nach Zahlung des Mindestumsatzes von der Gastronomie ausgehändigt wird. Der Verzehrbon verfällt am 31.10. des Jahres.
  2. Regelmäßige Platzreservierungen für Vereinstrainer und Mannschaften sind vor Saisonbeginn mit dem Sportwart abzustimmen und von ihm zu genehmigen. Die Platzreservierungen sind neben der Platzbelegungstafel deutlich sichtbar auszuhängen.
  3. Alle ordentlichen Mitglieder können auf allen Plätzen gleichberechtigt spielen. Nicht Berufstätige werden jedoch gebeten, bevorzugt in der Woche am Tage zu spielen.
  4. Die Spielzeit beträgt für Einzelspiele 60 und für Doppelspiele 90 Minuten.
  5. Forderungs- und Turnierspiele sind spätestens am Vortage in die ausliegende Liste und vor dem Spiel durch Aufhängen der entsprechenden Täfelchen auf der Platz- belegungstafel zu kennzeichnen. Für diese Spiele gibt es keine zeitliche Beschränkung.
  6. Gäste sind gegen Zahlung der jeweils gültigen Gastgebühr spielberechtigt. Ausgenommen von der Gastgebühr sind die Vereinsmitglieder vom BTC und Rot-Gelb in Monheim. Die Gastgebühren betragen für Erwachsene 8,- € pro Tag und für Kinder und Jugendliche 4,- € pro Tag (max. fünf mal pro Gast und Jahr). Für Nicht-Vereinstrainer wird eine Gebühr von 10,- € pro Tag für die Anlagennutzung erhoben (Genehmigung des Vorstandes erforderlich).
  7. Tenniskleidung ist erwünscht. Tennisschuhe mit den entsprechenden Sohlen sind Pflicht, da sonst die Plätze schweren Schaden nehmen können. Bei Gastspielern sind die Mitglieder gehalten, auf korrektes Schuhwerk ihrer Gäste zu achten.
  8. Den Anweisungen zur Platzpflege durch den Platzwart oder Mitglieder des Vorstandes ist Folge zu leisten.
  9. Der Platz ist nach dem Spiel abzuziehen, Löcher sind zu glätten und Linien zu säubern. Bei Trockenheit ist der Platz zusätzlich vor und nach dem Spiel zu wässern. Abziehmatten und Linienkehrer sind pfleglich zu behandeln. Die Trainer sind gehalten, die Platzpflege in die Unterweisung aufzunehmen und vorzuleben.
  10. Plätze, auf denen sich Pfützen gebildet haben, sind auch ohne besondere Anordnung des Platzwartes oder des Vorstandes gesperrt. Eigene Trockenlegungsversuche sind im Interesse der Platzqualität zu unterlassen.
  11. Die Umkleidekabinen und Duschen sind sauber zu verlassen. Schlüssel sind gegen eine Pfandgebühr von 5,- € erhältlich.


Monheim, im Januar 2019

Der Vorstand